Brandschutzbeauftragter

Als Arbeitgeber sind Sie für das Wohl und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter verantwortlich, somit auch für den Brandschutz. Unternehmen bestellen für diese zeitintensive Aufgabe meist einen Brandschutzbeauftragten. Dieser muss bei seinem Rundgang durchs Gebäude sage und schreibe 108 Kontrollpunkte überprüfen, die die TRVB O 120 vorgibt. Er muss Prüffristen einhalten und ordnungsgemäße Prüflisten führen.

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter entlasten und die Verantwortung auf einen routinierten Brandschutzexperten übertragen möchten, stellen wir Ihnen gerne einen externen Brandschutzbeauftragten mit 24-Stunden-Rufbereitschaft (im Falle einer installierten Brandmeldeanlage) zur Seite.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und ein konkretes Angebot.

Aufgaben Brandschutzbeauftragter:

  • Einrichtung einer Brandschutzorganisation
  • Brandschutzordnung erstellen und fortführen
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
  • Kontrolle der Brandschutz-, Flucht- und Rettungspläne sowie Alarme
  • Melden und beseitigen von Mängeln
  • Führung eines Brandschutzbuches

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